Bewertung der Benutzung von Arbeitsmitteln (UWED)
Wir bewerten, damit Sie produzieren können
Die Richtlinie 2009/104/EG zur Benutzung von Arbeitsmitteln verlangt eine formale Bewertung der Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit einer Maschine. Die Richtlinie wurde von den einzelnen EU-Mitgliedstaaten in unterschiedlicher Form in die Gesetzgebung übernommen, aber das Ziel war stets dasselbe: Arbeitsmittel sollen für die Anwender sicher sein. Die Richtlinie verlangt ausdrücklich, dass alle Arbeitsmittel vom Eigentümer der Maschine geprüft werden, bevor sie in Betrieb genommen werden – und zudem in weiteren geeigneten Intervallen.
Kontaktieren Sie uns für eine Maschinensicherheitsberatung.Die Bewertung muss in folgenden Fällen durchgeführt werden:
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Bevor eine Maschine zum ersten Mal in Betrieb genommen wird
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In geeigneten oder regelmäßigen Intervallen, je nach den Aufgaben der Maschine und dem Umfeld, in dem sie betrieben wird
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Bei einer Standortänderung der Maschine, selbst wenn sie in demselben Gebäudekomplex bleibt
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Wenn die Maschine auf eine Weise verändert wird, die sich auf ihren sicheren Einsatz und auf ihre Gebrauchstauglichkeit auswirken könnte
Hauptaugenmerk auf zwei wichtigen Bereichen der Richtlinie:
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Bewertung der am Standort geltenden Richtlinien und Verfahren anhand gesetzlicher Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen
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Physische Beurteilung der Maschine